Interventionskraft (IK gemäß VDS-Richtlinie 2172/1)

Interventionskraft (IK gemäß VDS-Richtlinie 2172/1)

Interventionskraft (IK gemäß VDS-Richtlinie 2172/1)

Interventionskraft (IK gemäß VDS-Richtlinie 2172/1)

Bei einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und dem Wunsch, im Feld der Revierfahrten und weiteren mobilen Einsätzen meist mit PKW oder Kraftrad in Verbindung mit Alarmsystemen eingesetzt zu werden, kann man sich in diesem Kursbereich als Interventionskraft schulen lassen. Hier werden die Teilnehmer gemäß VdS-Richtlinie 2172/1 aus- oder weitergebildet bzw. bereits vorhandene Grundkenntnisse vertieft.

Bei einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und dem Wunsch, im Feld der Revierfahrten und weiteren mobilen Einsätzen meist mit PKW oder Kraftrad in Verbindung mit Alarmsystemen eingesetzt zu werden, kann man sich in diesem Kursbereich als Interventionskraft schulen lassen. Hier werden die Teilnehmer gemäß VdS-Richtlinie 2172/1 aus- oder weitergebildet bzw. bereits vorhandene Grundkenntnisse vertieft. Diese Weiterbildung richtet sich an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren augenblicklicher oder zukünftiger Aufgabenschwerpunkt die Alarmverfolgung ist.

Die VdS Schadenverhütung GmbH fordert in ihrer Richtlinie VdS 2172/1 für Interventionskräfte eine Qualifikation in Form einer entsprechenden Weiterbildung mit anschließender Überprüfung des erlangten Wissens. Die erlangte Bescheinigung darüber dient insbesondere gegenüber der VdS Schadenverhütung GmbH al Nachweis.

Die VdS Schadensverhütung GmbH zählt bis heute als eine der weltweit renommiertesten Institutionen für die Unternehmenssicherheit mit den Schwerpunkten wie Brandschutz oder auch Security.

In der Sicherheitsbranche sind die vom VdS geprüften und anerkannten Produkte nicht wegzudenken.

Wird in einem Schutzobjekt ein Alarm ausgelöst wird dieser an eine NSL (Notruf Service Leitstelle) weitergeleitet, diese entsendet daraufhin einen Alarmfahrer, genau hier kommt unser Kurs und Sie als Mitarbeiter ins Spiel.

Die Aufgabe des Interventionsdienstes besteht darin nach einer Alarmierung am Schutzobjekt vereinbarte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Die Dauer der Schulung beträgt 4 Tage.

Mit der Absolvierung des Kurses und anschließender bestandener Wissensstands-Feststellung wird der Nachweis der Qualifikation gem. VdS 2172/1 erbracht und durch ein Zertifikat belegt.

Das Zertifikat dient insbesondere gegenüber dem Kunden, dem Arbeitgeber und der VdS Schadenverhütung GmbH als Nachweis über die Qualifikation.

Ob als Revier- oder auch als Alarmfahrer sind Sie mit diesem Kurs bestens gerüstet.

Weiterhin wird anhand einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200 geforderte zusätzliche 24- stündige Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte erfolgreich absolviert wurde.

Die Schulungsinhalte gem. VdS2868 sind:

    rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
    Umgang mit Menschen
    Dienstkunde
    technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
    eine schriftliche Wissensfeststellung gem. VdS2868
    eine simulierte Alarmverfolgung

Fragen & Antworten
Was verdient eine Interventionskraft? 

Der in NRW aktuell gültige Tarif liegt für Sicherheitsmitarbeiter im Revier- und Interventionsdienst bei 15,40 €.

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