Teil­qua­li­fi­ka­tio­nen (TQ) bie­ten jun­gen Erwach­se­nen die Mög­lich­keit einen;nach dem BBIG;anerkannten Aus­bil­dungs­be­ruf schritt­weise zu absol­vie­ren. (hier: Fach­kraft für Schutz und Sicherheit)

Über unse­ren Kurs der TQ1 kön­nen Sie einen ers­ten Schritt in diese Rich­tung gehen.

Inner­halb von 6 Mona­ten absol­vie­ren Sie neben der

  • Vor­be­rei­tung auf die Sach­kun­de­prü­fung nach §34a GewO mit anschlie­ßen­der Prü­fung bei der IHK zu Dortmund

in die­sem Kurs ver­schie­dene Zusatz­aus­bil­dun­gen, wie die:

  • staat­li­che aner­kannte Waf­fen­sach­kunde für Berufs­waf­fen­trä­ger nach §7 WaffG
  • Aus­bil­dung zum betrieb­li­chen Ersthelfer
  • Aus­bil­dung zum betrieb­li­chen Bran­d­­schutz- und Evakuierungshelfer

Ein Ein­stieg ist monat­lich möglich.

Wäh­rend der Maß­nahme wer­den Ihnen die Lehr­gangs­in­halte wie:

  • Recht der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung
  • Gewer­be­recht
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Zivil­recht
  • Daten­schutz­recht
  • Waf­fen­recht
  • Grund­la­gen im Umgang mit Menschen
  • Grund­la­gen der Sicherheitstechnik
  • Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten

ver­mit­telt.

Nach Abschluss des Lehr­gan­ges besit­zen sie die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, um in allen Berei­chen der Sicher­heit ein­ge­setzt wer­den zu dürfen.

Mit den erwor­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen besit­zen sie zudem die Mög­lich­keit eine Selbst­stän­dig­keit mit einem Bewa­chungs­un­ter­neh­men zu starten.

Was für Ver­dienst­mög­lich­kei­ten gibt es nach Lehrgang?

  • Nach dem zur­zeit gül­ti­gen Tarif­ver­trag in NRW gibt es die ver­schie­dens­ten Tarif­grup­pen diese rei­chen von zur­zeit min­des­tens 13 € für ein­fa­che Objekt­schutz­tä­tig­kei­ten bis hin zu 21,18 € für den Bereich Geld- und Wert.

Wel­che Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten gibt es nach der TQ1?

  • Wenn die TQ1 erfolg­reich absol­viert wurde ist eine ver­kürzte Umschu­lung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit inner­halb von 18 Mona­ten möglich.
  • Auch die Wei­te­ren TQ Bau­steine kön­nen nach und nach absol­viert werden.
  • Ebenso ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Wei­ter­bil­dung zum Meis­ter für Schutz und Sicher­heit möglich.

För­de­run­gen sind durch ver­schie­dene Kos­ten­trä­ger wie z.B. über einen Bil­dungs­gut­schein möglich.

Spre­chen Sie uns gerne per­sön­lich an, gerne fin­den wir mit Ihnen die für Sie pas­sen­den Möglichkeiten.