In der Sicher­heits­bran­che ist für einige Berei­che zwin­gend eine gül­tige Fahr­erlaub­nis der Klasse B erforderlich.

Auch für die eigene Fle­xi­bi­li­tät ist in der heu­ti­gen Zeit ein Füh­rer­schein von enor­mer Bedeutung.

Durch unse­ren Kurs zur mobi­len Sicher­heits­kraft erhal­ten Sie nicht nur die nöti­gen Qua­li­fi­ka­tio­nen, um im Sicher­heits­dienst zu arbei­ten, Sie erhal­ten zusätz­lich die Mög­lich­keit die gül­tige Fahr­erlaub­nis über uns zu absolvieren.

Ein Ein­stieg ist monat­lich möglich.

Inner­halb von 6 Mona­ten absol­vie­ren Sie: 

  • Die Vor­be­rei­tung auf die Sach­kun­de­prü­fung nach §34a GewO mit anschlie­ßen­der Prü­fung bei der IHK zu Dortmund
  • Die Aus­bil­dung zum betrieb­li­chen Ersthelfer
  • Die Aus­bil­dung zum betrieb­li­chen Bran­d­­schutz- und Evakuierungshelfer
  • Die Aus­bil­dung zur VdS geprüf­ten Interventionskraft
  • Die Aus­bil­dung und Prü­fung zur Fahr­erlaub­nis der Klasse B

In unse­ren Kur­sen wer­den Ihnen die Themen:

  • Recht der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Zivil­recht
  • Daten­schutz­recht
  • Waf­fen­recht
  • Grund­la­gen im Bereich Umgang mit Menschen
  • Grund­la­gen der Sicherheitstechnik
  • Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten

ver­mit­telt.

Durch den Zusatz­lehr­gang zur VdS geprüf­ten Inter­ven­ti­ons­kraft kön­nen Sie zusätz­lich auch in einer vom VdS aner­kann­ten Not­ruf und Ser­vice­leit­stelle als Inter­ven­ti­ons­kraft (Alarm­fah­rer) ein­ge­setzt werden.

Nach Abschluss des Lehr­gan­ges besit­zen sie die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, um in allen Berei­chen der Sicher­heit ein­ge­setzt wer­den zu dürfen.

Mit den erwor­be­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen besit­zen sie zudem die Mög­lich­keit eine Selbst­stän­dig­keit mit einem Bewa­chungs­un­ter­neh­men zu starten.

Was für Ver­dienst­mög­lich­kei­ten gibt es nach Lehrgang?

  • Nach dem zur­zeit gül­ti­gen Tarif­ver­trag in NRW gibt es die ver­schie­dens­ten Tarif­grup­pen diese rei­chen von zur­zeit min­des­tens 13 € für ein­fa­che Objekt­schutz­tä­tig­kei­ten bis hin zu 21,18 € für den Bereich Geld- und Wert.

Wel­che Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten gibt es nach der mobi­len Sicherheitskraft?

  • Mög­lich­keit zur Umschu­lung zur Fach­kraft für Schutz und Sicherheit
  • unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Mög­lich­keit zur Wei­ter­bil­dung zum Meis­ter für Schutz und Sicherheit

För­de­run­gen sind durch ver­schie­dene Kos­ten­trä­ger wie z.B. über einen Bil­dungs­gut­schein möglich.

Spre­chen Sie uns per­sön­lich an, gerne fin­den wir mit Ihnen die für Sie pas­sen­den Möglichkeiten.